Information
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 3 (alt BGV A3), der Betriebs Sicherheitsverordnung ( BetrSichV.), der TRBS 1203 sowie primär der DIN VDE 57 105 Teil 100 gehören elektrische Energieversorgungsanlagen wie Mittelspannungs- und Niederspannungsschaltanlagen als auch Hochspannungstransformatoren gleichermaßen zu ortsfesten, elektrischen Anlagen und sind gemäß diesen Vorschriften mit Gesetzes Charakteristik durch den Betreiber (Eigentümer) sowie dem Anlagenverantwortlichen einer wiederkehrenden Prüfung / Wartung / Revision zu unterziehen
Info für Eigentümer / Betreiber und Anlagenverantwortliche
Der Gesetzgeber schreibt die wiederkehrende Revision elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV), der DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1203 und primär in der DIN 57 105 Teil 1 und der VDE 0105 Teil 100 ausdrücklich vor.
Liegen im Schadensfall durch Brand, Personenschäden, verursacht durch die elektrischen Energieversorgungssysteme nicht die erforderlichen Revisionsnachweise vor, wird der Versicherer die Schadensregulierung verweigern. Außerdem wird der Eigentümer / Betreiber und auch der Anlagenverantwortliche haftbar gemacht.
Bei Personenschäden oder Schäden mit Todesfolge drohen hohe Haftstrafen.
Nachfolgend führen wir Ihnen als Hilfestellung die entsprechenden Paragraphen auf:
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 und 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
§ 4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischen Regeln
2. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem zu erhalten.
§ 5 Prüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden….
Die Fristen sind so zu bemessen, das entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Betrieb von Starkstromanlagen DIN 57 105 Teil 1 / VDE 0105 Teil 1
§ 5.3. Wiederkehrende Prüfungen
5.3.1.1. Zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind sie wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen
Prüfung SF 6-Mittelspannungsschaltanlagen / Vakuumleistungsschalter
Der Wortlaut „wartungsfrei bzw. wartungsarm“ heißt nicht „prüfungsfrei“.
Auch wenn Systeme von den Herstellern oft als „wartungsfrei bzw. wartungsarm“ deklariert sind, so sind sie noch lange nicht auch „prüfungsfrei“. Dieser wichtige Unterschied stellt sich wie folgt dar:
In der Betriebs-Sicherheits-Verordnung (BetrSichV) ist klar definiert, dass jedes Arbeitsmittel regelmäßig zu überprüfen ist.